Verfassungsfeindlich und antidemokratisch - Merz, der Knecht der Wohnungskonzerne
Vorgestern hat die Bundesregierung um CDU und CSU ihr “Reformpaket” beschlossen. Die SPD soll angeblich auch mit am Tisch gesessen haben, wobei sich das aus den Inhalten dieses Reformpakets nicht ergibt. Da hat sich die SPD bei ganz vielen Punkten sauber über den Tisch ziehen lassen, wie man es leider nicht anders kennt. Neben so unsäglichen Dingen wie neuerdings vier Jahren sachgrundloser Befristung oder der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gehört dazu auch das von Friedrich Merz gewünschte Verbot der Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen.
Der Hintergrund für dieses Verbot dürfte klar sein; dafür lohnt sich ein Blick ins Bundesland Berlin: Die Linke ist dort aktuell in den Umfragen stärkste Kraft und könnte mit Elif Eralp die nächste Regierende Bürgermeisterin in einer Rot-Rot-Grünen Koalition stellen. Bereits 2021 stimmte eine klare Mehrheit von 59,1% der Berliner*innen für den Volksentscheid “Deutsche Wohnen und Co. enteignen”, womit also Wohnungen der großen Wohnungskonzerne in Gemeinschaftseigentum überführt werden sollten, um sie endlich unter demokratische Kontrolle zu stellen. Weil aber ab 2023 dann Schwarz-Rot in Berlin regierte, also die gleiche Stillstands-Koalition wie auch im Bund oder im Kreis Düren, wurde das Ergebnis des Volksentscheids bisher nicht umgesetzt. Wenn aber Die Linke die Wahl in Berlin gewinnt, dann wird die Vergesellschaftung ziemlich sicher durchgeführt - und das ist auch dringend notwendig, denn es wäre endlich ein wichtiger Schritt gegen die immer weiter steigenden Mieten und den Leerstand.
Das weiß natürlich auch Merz, also will er das schnell per Bundesgesetz verbieten. Klar, wenn das in Berlin funktioniert, wird es auch in anderen Bundesländern auf ähnliche Weise umgesetzt werden. Das ist nicht nur antidemokratisch, weil hier das demokratische Ergebnis eines Volksentscheids von oben herab gekippt werden soll. Es ist auch noch verfassungsfeindlich! Ein Blick auf Artikel 15 des Grundgesetzes zeigt: Die Vergesellschaftung von Grund und Boden ist explizit vorgesehen. Man kann nicht einfach ein Gesetz erlassen, in dem steht “das Grundgesetz gilt ab jetzt nicht mehr”. Das kann der Bund nicht einfach von oben herab für die Bundesländer entscheiden. Witzig dabei: Es wurde immer wieder behauptet, der Berliner Volksentscheid selbst wäre nicht zulässig. Wenn dem so wäre, warum denn dann jetzt auf einmal ein Verbot von oben herab? Nein, Merz weiß, dass Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen ein wichtiger Schritt gegen die Wohnungsnot in großen Städten ist. Er verachtet aber nicht nur alle Nicht-Millionäre, die irgendwo zur Miete leben, sondern auch unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Er macht sich damit zum Knecht der Wohnungskonzerne, für den nur der Profit der Superreichen zählt. Es reicht!
